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Wertgutschein oder Warengutschein – Was ist der Unterschied?

Du möchtest einen Gutschein verschenken oder möchtest Gutscheine in deinen Laden anbieten? Dann bist du bestimmt schon über die Begriffe "Wertgutschein" und "Warengutschein" gestolpert. Aber was bedeutet das eigentlich genau? Das versuchen wir in diesem Artikel zu klären.

Der Wertgutschein

Ein Wertgutschein hat einen festen Geldbetrag aufgedruckt – zum Beispiel 25 €, 50 € oder 100 €. Du kannst damit im jeweiligen Geschäft oder Online-Shop einkaufen, was du möchtest, solange der Wert nicht überschritten wird. Die Vorteile: Maximale Flexibilität – du suchst selbst aus, was dir gefällt Oft mehrfach einlösbar, bis der Betrag aufgebraucht ist Restguthaben bleibt erhalten und kann später genutzt werden Gut zu wissen: Wenn du für 30 € einkaufst, aber einen 50-€-Gutschein hast, bekommst du in den meisten Fällen die restlichen 20 € als neuen Gutschein oder kannst sie beim nächsten Einkauf nutzen. Eine Barauszahlung ist normalerweise nicht möglich.

Der Warengutschein

Ein Warengutschein berechtigt dich zum Bezug einer bestimmten Leistung oder Ware – etwa "Ein Candle-Light-Dinner für zwei Personen", "Eine 60-Minuten-Massage" oder "Ein T-Shirt nach Wahl". Die Vorteile: Perfekt als Geschenk, wenn du etwas Bestimmtes empfehlen möchtest Klare Erwartung, was man bekommt Oft als Erlebnisgutschein gestaltet Der Nachteil: Du bist auf die angegebene Leistung festgelegt. Wenn dir das angebotene Produkt oder die Dienstleistung nicht gefällt, hast du meist weniger Spielraum.

Der steuerliche Unterschied

Hier wird es interessant – vor allem für Unternehmen, aber auch gut zu wissen als Kunde: Einzweck-Gutscheine sind steuerlich wie Warengutscheine: Der Steuersatz ist schon beim Verkauf klar (z.B. 7% für Bücher, 19% für Kleidung). Die Umsatzsteuer wird bereits beim Gutscheinverkauf fällig. Mehrzweck-Gutscheine sind wie Wertgutscheine: Man weiß beim Verkauf noch nicht, wofür der Gutschein eingelöst wird. Die Umsatzsteuer wird erst bei der Einlösung fällig – dann zum Steuersatz der tatsächlich gekauften Ware. Aus Kundensicht Für dich als Kunde bedeutet das: Bei einem Warengutschein ist die Steuer schon "eingepreist", bei einem Wertgutschein wird sie erst beim Einlösen berechnet. Im Alltag merkst du davon meist nichts, aber es erklärt, warum manche Gutscheine unterschiedlich behandelt werden. Aus Händlersicht Für Händler macht der Unterschied viel aus: Bei Warengutscheinen (Einzweck) muss die Umsatzsteuer sofort ans Finanzamt abgeführt werden – auch wenn der Gutschein vielleicht nie eingelöst wird. Dafür ist die Buchhaltung einfacher, da der Steuersatz feststeht. Bei Wertgutscheinen (Mehrzweck) wird die Umsatzsteuer erst bei Einlösung fällig. Das verbessert die Liquidität, erfordert aber eine genauere Nachverfolgung der Gutscheine. Außerdem muss der Händler verschiedene Steuersätze im Auge behalten, je nachdem was der Kunde am Ende kauft. Wichtig für Händler: Die richtige Zuordnung ist entscheidend! Wer einen Gutschein falsch deklariert, riskiert Probleme mit dem Finanzamt. Bitte beachte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Im Zweifel sollte man sich steuerlich beraten lassen.