Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Kauf von digitalen Gutscheinen über die Plattform Schenkwerk durch Endkunden. Endkunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher (§ 13 BGB) – also natürliche Personen, die den Gutschein zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (Auch Nicht-Verbraucher können Gutscheine erwerben, jedoch finden bestimmte verbraucherschützende Regelungen wie das Widerrufsrecht nur auf Verbraucher Anwendung.)


1.2 Vertragsparteien beim Gutscheinkauf: Über Schenkwerk können Endkunden Gutscheine von eigenständigen Händlern (z. B. Restaurants, Geschäften, Dienstleistern) erwerben, die auf der Plattform gelistet sind. Verkäufer und Aussteller des Gutscheins ist der jeweils angegebene Händler, nicht Schenkwerk. Schenkwerk betreibt als Plattformbetreiber lediglich den Online-Marktplatz bzw. das technische System für den Gutscheinverkauf und tritt als Vermittler im Namen des Händlers auf. Der Kaufvertrag über den Gutschein kommt unmittelbar zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Händler zustande. Schenkwerk selbst wird nicht Vertragspartner des Endkunden hinsichtlich der Leistung, die mit dem Gutschein eingelöst werden kann.


1.3 Leistungen von Schenkwerk: Schenkwerk ist ein Service der ByteBakery UG (haftungsbeschränkt), Leinsamenweg 114, 50933 Köln und übernimmt im Auftrag des Händlers die Abwicklung des Gutscheinkaufs, insbesondere die technische Verarbeitung der Bestellung, den Einzug des Kaufpreises und die digitale Lieferung des Gutscheins per E-Mail an den Endkunden. Schenkwerk ist insoweit Handlungsbevollmächtigter des Händlers. Darüber hinaus stellt Schenkwerk dem Händler und Endkunden ein System zur Verfügung, mit dem die Einlösung der Gutscheine beim Händler erfolgt (z. B. QR-Code-Scan, Code-Verifizierung).


1.4 Geltung der AGB: Mit Abschluss einer Gutschein-Bestellung über Schenkwerk akzeptiert der Endkunde diese AGB. Vor jeder Bestellung kann der Endkunde den Text dieser AGB einsehen, ausdrucken oder speichern. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Endkunden finden keine Anwendung.


1.5 Kontakt und Anbieterkennung: Die Identität und Anschrift des jeweiligen Händlers (Vertragspartner des Gutscheinkaufs) werden im Bestellprozess und in der Kaufbestätigung aufgeführt (z. B. im Gutschein-PDF oder der Rechnung). Anbieter und Betreiber der Plattform Schenkwerk ist die ByteBakery UG (haftungsbeschränkt), Leinsamenweg 114, 50933 Köln, E-Mail: hallo@indiejobs.de Weitere Informationen zu Schenkwerk können dem Impressum der Website entnommen werden.


7.4 Hinweise zur Abwicklung: Im Falle eines Widerrufs wird der Gutschein-Code unverzüglich gesperrt und der Händler veranlasst die Rückerstattung des gezahlten Betrags über das von Ihnen zur Zahlung verwendete System (Stripe/Bank). Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrem Widerruf und der Gutschrift der Rückzahlung auf Ihrem Konto je nach Zahlungsart einige Werktage liegen können. Bei Fragen zum Widerrufsprozess können Sie sich an Schenkwerk (E-Mail: hallo@indiejobs.de) wenden.



2. Leistungsbeschreibung und Gutscheinprodukte

2.1 Digitale Wertgutscheine: Über Schenkwerk können digitale Wertgutscheine erworben werden. Ein solcher Gutschein berechtigt den Inhaber, beim ausstellenden Händler Waren oder Dienstleistungen im Wert des auf dem Gutschein angegebenen Guthabens zu beziehen. Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Sortiment des Händlers) ergibt sich aus dem Gewerbe des Händlers; in der Regel kann der Gutschein wie Bargeld als Zahlungsmittel für alle Produkte/Dienstleistungen des Händlers eingesetzt werden, sofern im Einzelfall keine Einschränkungen angegeben sind. Einschränkungen (etwa Gültigkeit nur für bestimmte Filialen oder Warengruppen) werden im Angebotstext des Händlers ausdrücklich erwähnt, falls sie bestehen.


2.2 Gutscheinbetrag: Der Endkunde kann den Gutscheinbetrag im Rahmen eines Mindest- und Höchstwerts frei wählen. Der Händler legt diese Grenzen fest (z. B. mindestens 10 €, höchstens 200 €). Innerhalb dieser Spanne bestimmt der Käufer den gewünschten Wert selbst (z. B. 50 €). Der gewählte Wert stellt das Guthaben dar, das später beim Händler eingelöst werden kann.


2.3 Personalisierung (optional): Der Endkunde hat – soweit vom Händler angeboten – die Möglichkeit, den Gutschein mit einer persönlichen Widmung und/oder einem Bild zu versehen (z. B. eine Grußnachricht an den Beschenkten und ein Foto oder Firmenlogo). Diese Informationen werden auf dem Gutschein-PDF abgedruckt. Der Endkunde versichert, dass von ihm hochgeladene Inhalte (Texte/Bilder) keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere sind beleidigende, diskriminierende, gewaltverherrlichende, extremistische oder pornografische Inhalte untersagt. Schenkwerk und der Händler behalten sich vor, unpassende oder rechtswidrige Inhalte ohne Ausführung der Bestellung zurückzuweisen. In einem solchen Fall wird der Endkunde informiert und erhält gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen zurück; ein Anspruch auf Erstellung eines Gutscheins mit unzulässigem Inhalt besteht nicht.


2.4 Digitale Lieferung: Die Gutscheine werden ausschließlich digital angeboten. Nach dem Kauf erhält der Endkunde den Gutschein in Form eines PDF-Dokuments per E-Mail. Der Gutschein enthält einen QR-Code bzw. einen eindeutigen alphanumerischen Gutscheincode zur Verifizierung. Eine Versendung auf dem Postweg in Papierform erfolgt nicht (es sei denn, der Händler bietet ausnahmsweise separate Versandoptionen an, was im Bestellprozess angegeben würde). Der Endkunde kann den PDF-Gutschein bei Bedarf selbst ausdrucken oder digital (z. B. auf dem Smartphone) bei der Einlösung vorzeigen.


2.5 Zusätzliche Gebühren: Neben dem gewünschten Gutscheinwert fallen folgende zusätzliche Gebühren an: (a) eine Servicepauschale von 0,99 € pro Gutschein-Bestellung zur Deckung der Betriebskosten der Plattform, und (b) falls der Endkunde die Personalisierungsoption wählt, ein Aufpreis von 2,99 € für die individuelle Gestaltung. Diese Beträge werden im Bestellvorgang gesondert ausgewiesen und dem Endkunden zusammen mit dem Gutscheinwert als Gesamtpreis in Rechnung gestellt.


2.6 Keine physischen Produkte: Bei den Gutscheinen handelt es sich nicht um körperliche Waren, sondern um digitale Produkte (Wertgutscheine). Der Gutschein ist vom Endkunden oder einer von ihm beschenkten Person später beim Händler einzulösen, um dafür Waren/Dienstleistungen im Geschäft oder ggf. Online-Shop des Händlers zu erhalten. Schenkwerk schuldet selbst keine Lieferung von Waren; die spätere Auswahl und Entgegennahme der Ware/Dienstleistung obliegt dem Gutscheininhaber beim Händler.


7.4 Hinweise zur Abwicklung: Im Falle eines Widerrufs wird der Gutschein-Code unverzüglich gesperrt und der Händler veranlasst die Rückerstattung des gezahlten Betrags über das von Ihnen zur Zahlung verwendete System (Stripe/Bank). Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrem Widerruf und der Gutschrift der Rückzahlung auf Ihrem Konto je nach Zahlungsart einige Werktage liegen können. Bei Fragen zum Widerrufsprozess können Sie sich an Schenkwerk (E-Mail: hallo@indiejobs.de) wenden.



3. Vertragsschluss (Bestellvorgang)

3.1 Schritt 1 – Auswahl des Gutscheins: Der Endkunde wählt auf der Schenkwerk-Plattform den gewünschten Händler bzw. dessen Gutscheinangebot aus. Dort gibt der Endkunde den Gutscheinbetrag innerhalb der erlaubten Spanne ein. Optional kann er – sofern angeboten – eine Personalisierung vornehmen, indem er ein Feld für einen Grußtext ausfüllt und/oder ein Bild hochlädt. Gegebenenfalls kann der Endkunde auch den Gutscheinempfänger benennen (Name des Beschenkten), was auf dem Gutschein vermerkt wird.


3.2 Schritt 2 – Warenkorb und Gebührenanzeige: Der gewählte Gutschein und dessen Wert werden in den virtuellen Warenkorb gelegt. Der Endkunde sieht eine Kostenaufstellung, bestehend aus dem Gutscheinwert (Nennbetrag), der Servicegebühr (0,99 €) und ggf. dem Personalisierungszuschlag (2,99 €). Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anfallend. Der Endkunde kann vor Absenden der Bestellung seine Eingaben überprüfen und gegebenenfalls ändern oder ergänzen (z. B. Korrektur des Textes).


3.3 Schritt 3 – Kundendaten und Bezahlart: Der Endkunde muss im Bestellprozess seine Kontaktdaten angeben, mindestens eine gültige E-Mail-Adresse (an die der Gutschein versendet wird). Weitere Angaben können erforderlich sein, z. B. Name (für Rechnungserstellung) und Anschrift, falls eine Rechnungsadresse benötigt wird. Anschließend wählt der Endkunde die gewünschte Zahlungsart aus den angebotenen Methoden (z. B. Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung – die verfügbaren Optionen können je nach Händler variieren). Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Payment-Provider Stripe (bzw. über Stripe angebundene Zahlungsdienste wie PayPal). Schenkwerk selbst speichert keine Zahlungsarten wie Kreditkartendaten, sondern leitet den Endkunden an das sichere Zahlungsformular von Stripe weiter.


3.4 Schritt 4 – Verbindliche Bestellung absenden: Durch Klicken auf den Button „Kaufen“ (oder ähnlich deutlich bezeichnet, z. B. „Zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Endkunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des ausgewählten Gutscheins beim genannten Händler ab. Der Endkunde erhält unmittelbar danach online eine Bestätigung, dass die Bestellung bei Schenkwerk eingegangen ist (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertrags dar, sondern informiert lediglich über den Eingang der Bestellung.


3.5 Schritt 5 – Zahlungsvorgang: Unmittelbar nach Absenden der Bestellung wird der Endkunde durch den Zahlungsanbieter Stripe aufgefordert, die gewählte Zahlung durchzuführen (z. B. Eingabe der Kreditkartendaten bzw. Login bei PayPal und Bestätigung des Betrags). Der Zahlungsbetrag setzt sich aus dem Gutscheinwert zuzüglich Service- und ggf. Personalisierungsgebühr zusammen (Gesamtpreis). Mit erfolgreicher Bestätigung der Zahlung durch Stripe ist der Bezahlvorgang abgeschlossen. Gelingt die Zahlung nicht (z. B. Ablehnung der Karte, Abbruch), erhält der Endkunde eine Fehlermeldung; in diesem Fall kommt kein Vertrag zustande und der Endkunde sollte es ggf. mit einer anderen Zahlungsmethode erneut versuchen.

3.6 Vertragsschluss und Bestellbestätigung: Der Kaufvertrag über den Gutschein kommt zustande, sobald der Händler (bzw. Schenkwerk als dessen Vermittler) die Bestellung annimmt. Die Annahme erfolgt durch den Versand der Bestellbestätigung per E-Mail, welche den erworbenen Gutschein im PDF-Format enthält. Diese E-Mail gilt als Annahmeerklärung des Händlers. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist demnach der Versandzeitpunkt der E-Mail (die E-Mail wird dem Endkunden an die angegebene Adresse zugestellt). Spätestens mit Zugang des Gutscheins beim Endkunden ist der Vertrag verbindlich geschlossen.


3.7 Speicherung des Vertragstextes: Der Inhalt der Bestellung (Vertragstext) wird von Schenkwerk gespeichert und dem Endkunden in der Bestellbestätigung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhält der Endkunde in der E-Mail alle relevanten Daten (Gutscheinwert, ggf. Personalisierungsinhalt, Bestellnummer, Datum) sowie diese AGB und – im Falle von Verbrauchern – die Widerrufsbelehrung in Textform. Der Endkunde sollte diese E-Mail zu Nachweiszwecken aufbewahren. Unabhängig davon kann der Endkunde den Gutschein später im E-Mail-Postfach oder – falls ein Kundenkonto vorhanden ist – in seinem Konto erneut abrufen.


3.8 Vertragssprache: Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Alle Informationen werden dem Endkunden in Deutsch bereitgestellt.


7.4 Hinweise zur Abwicklung: Im Falle eines Widerrufs wird der Gutschein-Code unverzüglich gesperrt und der Händler veranlasst die Rückerstattung des gezahlten Betrags über das von Ihnen zur Zahlung verwendete System (Stripe/Bank). Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrem Widerruf und der Gutschrift der Rückzahlung auf Ihrem Konto je nach Zahlungsart einige Werktage liegen können. Bei Fragen zum Widerrufsprozess können Sie sich an Schenkwerk (E-Mail: hallo@indiejobs.de) wenden.



4. Zahlung und Preise

4.1 Zahlungsbetrag: Der zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus dem Gutscheinwert (frei wählbar innerhalb der Vorgaben) plus 0,99 € Servicegebühr und ggf. plus 2,99 € Personalisierungsgebühr. Diese Beträge sind Bruttopreise inkl. MwSt. (die MwSt. auf den Gutscheinwert selbst fällt ggf. erst bei Einlösung an, siehe Ziff. 6.7, ist aber für den Endkunden im Wert enthalten). Es fallen keine Versandkosten an, da der Versand elektronisch erfolgt.


4.2 Fälligkeit: Die Zahlung ist mit Abschluss der Bestellung sofort fällig. Die Belastung des vom Endkunden gewählten Zahlungsmittels erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Bestätigung des Zahlauftrags.


4.3 Zahlungsdienstleister: Die Zahlungsabwicklung wird von Stripe, Inc. und verbundenen Dienstleistern übernommen. Schenkwerk und der Händler bedienen sich Stripe, um dem Endkunden gängige und sichere Zahlungsmethoden anzubieten. Gegebenenfalls muss der Endkunde den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters (z. B. PayPal-Bedingungen) zustimmen. Stripe oder der gewählte Zahlungsdienst prüfen die Zahlung und führen sie durch. Sollte ein Zahlungsvorgang vom Zahlungsdienstleister abgelehnt werden, kommt kein Vertrag zustande (die Bestellung wird hinfällig). In diesem Fall wird der Endkunde auf der Bestellseite informiert und es werden keine Ansprüche gegen den Endkunden erhoben.


4.4 Rechnung: Auf Wunsch stellt der Händler dem Endkunde eine Rechnung über den Kauf des Gutscheins aus. Diese kann in elektronischer Form (PDF) per E-Mail zugestellt werden, entweder gemeinsam mit dem Gutschein oder separat. Die Rechnung weist den Gutscheinwert und die Service-/Personalisierungsgebühren sowie etwaige enthaltene Umsatzsteuer aus. Da Gutscheine besonderer umsatzsteuerlicher Behandlung unterliegen können, kann es sein, dass die Rechnung zunächst als Anzahlungsbeleg gilt und die Umsatzsteuer erst bei Einlösung endgültig anfällt – der Endkunde erhält in jedem Fall einen Beleg über die gezahlten Beträge.


4.5 Eigentumsvorbehalt / Leistungsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrags hat der Endkunde keinen Anspruch auf Bereitstellung des Gutscheins. Schenkwerk bzw. der Händler bleiben bis zur Zahlung Inhaber der Forderung. Ist die Zahlung erfolgreich abgeschlossen, wird der Gutschein bereitgestellt. Sollte die Zahlung nachträglich storniert oder zurückgebucht werden (z. B. durch den Zahlungsanbieter wegen Betrugsverdacht oder mangels Deckung), ist der Händler berechtigt, den Gutschein-Code zu sperren, sodass eine Einlösung nicht mehr möglich ist. In einem solchen Fall wird Schenkwerk den Endkunden per E-Mail informieren; ein bereits übermittelter Gutschein verliert dann seine Gültigkeit.


7.4 Hinweise zur Abwicklung: Im Falle eines Widerrufs wird der Gutschein-Code unverzüglich gesperrt und der Händler veranlasst die Rückerstattung des gezahlten Betrags über das von Ihnen zur Zahlung verwendete System (Stripe/Bank). Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrem Widerruf und der Gutschrift der Rückzahlung auf Ihrem Konto je nach Zahlungsart einige Werktage liegen können. Bei Fragen zum Widerrufsprozess können Sie sich an Schenkwerk (E-Mail: hallo@indiejobs.de) wenden.



5. Lieferung des Gutscheins

5.1 Zustellung per E-Mail: Die Auslieferung des Gutscheins erfolgt elektronisch an die vom Endkunden angegebene E-Mail-Adresse. Dies geschieht in der Regel unmittelbar nach erfolgreich abgeschlossenem Zahlungsvorgang (typischerweise innerhalb weniger Minuten). Verzögert sich die Zustellung um mehr als eine Stunde nach Zahlung, wird der Endkunde gebeten, seinen Spam-Ordner zu prüfen und sich ggf. an den Schenkwerk-Support zu wenden.


5.2 Form des Gutscheins: Der Gutschein wird als PDF-Dokument versandt, welches den Gutscheincode/QR-Code und die Gutscheinangaben enthält. Zum Öffnen des Dokuments ist ein PDF-Reader erforderlich (z. B. Adobe Reader, Vorschau am Smartphone). Zusätzlich kann die E-Mail selbst eine Kurz-Zusammenfassung der Gutschein-Daten enthalten (Gutscheinwert, Gutschein-Nummer etc.).


5.3 Personalisierte Nachricht: Falls der Endkunde eine Personalisierung eingegeben hat, wird diese (Text und Bild) im Gutschein-PDF abgebildet. Schenkwerk bemüht sich um eine ansprechende Darstellung. Geringfügige Abweichungen oder Anpassungen (z. B. Textlänge, Bildzuschnitt) können aus gestalterischen Gründen erforderlich sein. Es obliegt dem Endkunden, die Richtigkeit der Personalisierungsdaten vor Absenden der Bestellung zu prüfen. Schenkwerk übernimmt keine Haftung für vom Endkunden fehlerhaft eingegebene Namen oder Texte (z. B. Rechtschreibfehler) – es erfolgt keine Korrektur durch Schenkwerk.


5.4 Bereitstellung zum Download (optional): Zusätzlich zum E-Mail-Versand kann Schenkwerk dem Endkunden unmittelbar nach der Bestellung eine Download-Möglichkeit für den Gutschein anbieten (z. B. Anzeige eines Download-Links auf der Bestätigungsseite). Der Endkunde sollte diesen Link nur selbst nutzen und nicht unbefugt weitergeben, um Missbrauch zu vermeiden.


5.5 Kein Versand an Dritte ohne Angabe: Standardmäßig erfolgt der Gutscheinversand nur an die E-Mail-Adresse, die der Endkunde bei der Bestellung angegeben hat. Falls der Endkunde den Gutschein direkt an den Beschenkten schicken möchte, muss er dessen E-Mail-Adresse als Empfänger angeben. In diesem Fall sollte der Endkunde sicherstellen, dass der Empfänger über die Zusendung informiert ist (um Verwechslungen zu vermeiden). Schenkwerk geht bei der Zustellung davon aus, dass der Empfänger berechtigt ist, den Gutschein zu erhalten.


5.6 Gefahrübergang: Mit der elektronischen Übermittlung des Gutscheins an den Endkunden gilt der Gutschein als geliefert. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Endkunde das Risiko, dass der Gutschein unbefugt von Dritten verwendet werden könnte (siehe Ziff. 6.5 zur Behandlung des Gutscheincodes wie Bargeld). Sollte der Endkunde die E-Mail versehentlich löschen oder den Gutschein verlieren, kann er den Schenkwerk-Support oder den Händler kontaktieren; in der Regel kann der Gutschein bei Nachweis der Berechtigung erneut zugesandt werden.


7.4 Hinweise zur Abwicklung: Im Falle eines Widerrufs wird der Gutschein-Code unverzüglich gesperrt und der Händler veranlasst die Rückerstattung des gezahlten Betrags über das von Ihnen zur Zahlung verwendete System (Stripe/Bank). Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrem Widerruf und der Gutschrift der Rückzahlung auf Ihrem Konto je nach Zahlungsart einige Werktage liegen können. Bei Fragen zum Widerrufsprozess können Sie sich an Schenkwerk (E-Mail: hallo@indiejobs.de) wenden.



6. Einlösung des Gutscheins

6.1 Einlösungsberechtigte Person: Der Gutschein ist übertragbar, d.h. er kann vom Käufer selbst oder von einer beliebigen anderen Person eingelöst werden. Grundsätzlich gilt: Wer den Gutscheincode besitzt, kann den Gutschein einlösen. Der Händler ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), vor Einlösung die Berechtigung des Vorlegenden zu prüfen, soweit zumutbar (z. B. Vorlage der E-Mail mit dem Gutschein, Identitätsnachweis bei begründetem Verdacht auf Missbrauch). Eine personengebundene Einlösung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich auf dem Gutschein vermerkt ist (z. B. personalisierte Gutscheine mit Namen des Beschenkten können – je nach Händlerangabe – dennoch von jedem mit dem Code eingelöst werden, da der Code ausschlaggebend ist).


6.2 Ort der Einlösung: Der Gutschein kann bei dem ausstellenden Händler eingelöst werden. Dies kann je nach Händler vor Ort in dessen Geschäft/Filiale erfolgen (Vorzeigen des QR-Codes an der Kasse oder dem Servicepersonal) oder ggf. online in dessen Web-Shop, falls der Händler dies anbietet. Ob eine Online-Einlösung möglich ist, wird in der Gutscheinbeschreibung angegeben – im Zweifel gilt der Gutschein für die Filiale/des Geschäft des Händlers. Bei Einlösung vor Ort zeigt der Kunde den Gutschein (QR-Code oder Code) auf dem Smartphone oder als Ausdruck vor. Das Personal des Händlers scannt den Code oder gibt ihn in das Schenkwerk-System ein, um den Gutschein zu verifizieren und den Wert anzurechnen.


6.3 Anrechnung des Gutscheinwerts: Beim Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen beim Händler wird der Gutscheinwert auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Ist der Preis der Ware/Dienstleistung höher als das Gutscheinguthaben, muss der Differenzbetrag vom Kunden anderweitig beglichen werden. Ist der Preis niedriger als das Gutscheinguthaben, verbleibt der Restwert auf dem Gutschein. Der Gutschein kann bis zum vollständigen Verbrauch des Guthabens in mehreren Vorgängen eingelöst werden. Nach jeder Einlösung wird das verbleibende Guthaben vom System aktualisiert. Auf Wunsch teilt das Personal dem Kunden den Restbetrag mit oder vermerkt ihn auf dem Kassenbeleg.


6.4 Barauszahlung und Teilguthaben: Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder von Restguthaben ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Händler bietet dies freiwillig an oder eine gesetzliche Bestimmung schreibt dies im Einzelfall vor. Der Gutschein kann nur für Waren/Dienstleistungen eingelöst werden. Auch Zinszahlungen auf den Gutscheinwert finden nicht statt. Sollte der Händler aus Kulanz eine Auszahlung eines geringfügigen Restbetrags (z. B. unter 1 €) vornehmen, hat dies keinen Einfluss auf den vertraglichen Ausschluss der Barauszahlung – der Endkunde kann daraus kein generelles Recht herleiten.


6.5 Behandlung des Gutscheins/Codes: Der Gutschein bzw. der Gutscheincode sollte vom Endkunden wie Bargeld behandelt werden. Jeder, der Kenntnis vom Code erlangt und Zugriff auf den Gutschein hat, könnte ihn beim Händler einlösen. Der Endkunde ist daher dafür verantwortlich, den Gutschein vor unbefugtem Zugriff zu schützen (dies gilt insbesondere, wenn er den Gutschein an Dritte verschenkt oder weiterleitet). Weder der Händler noch Schenkwerk übernehmen eine Haftung für verlorene oder gestohlene Gutscheincodes. Sobald ein Gutschein mit dem entsprechenden Code eingelöst wurde, ist eine erneute Verwendung ausgeschlossen; bei Missbrauch durch unbefugte Dritte trägt der Endkunde das Risiko, es sei denn, der Händler oder Schenkwerk haben den Missbrauch zu vertreten.


6.6 Gültigkeitsdauer (Verfall): Sofern auf dem Gutschein oder im Angebot des Händlers nicht ausdrücklich eine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist, sind Wertgutscheine dieses Händlers ab Ausstellungsdatum drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Innerhalb dieser Zeit kann der Gutschein vom Berechtigten jederzeit eingelöst werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist der Händler berechtigt, die Einlösung zu verweigern, da der zugrunde liegende Anspruch verjährt ist (§§ 195, 199 BGB). Der Händler und Schenkwerk werden den Endkunden nicht gesondert an den Ablauf der Gültigkeit erinnern. Ausnahme: Sollte der Händler auf dem Gutschein ausdrücklich eine längere oder kürzere Frist vermerken, gilt diese, soweit sie gesetzlich zulässig ist. Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf unter drei Jahre ist bei Wertgutscheinen über Geldbeträge nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig (z. B. bei zweckgebundenen Gutscheinen für zeitgebundene Leistungen); andernfalls kann der Endkunde trotz abgelaufener aufgedruckter Frist noch innerhalb der gesetzlichen Verjährung Erfüllung oder Wertersatz verlangen.


6.7 Einlösebedingungen und gesetzliche Vorgaben: Der Händler kann bestimmte Bedingungen für die Einlösung stellen, sofern diese wirksam vereinbart und dem Endkunden bei Kauf mitgeteilt wurden (z. B. keine Kombination mit anderen Rabatten, Einlösung erst nach einer gewissen Sperrfrist). Gesetzliche Beschränkungen bleiben unberührt. Insbesondere darf ein Gutscheininhaber bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen statt der Leistung auch Rückzahlung des Gutscheinwerts verlangen – etwa, wenn der Händler die Leistung nicht mehr erbringen kann (z. B. Geschäftsaufgabe vor Einlösung). In einem solchen Fall ist der Anspruch vom Händler zu erfüllen; Schenkwerk kann hierbei nicht zur Zahlung verpflichtet werden.


6.8 Insolvenz des Händlers: Schenkwerk weist darauf hin, dass im Falle einer Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Händlers der Gutschein unter Umständen nicht mehr eingelöst werden kann. Das wirtschaftliche Risiko hierfür trägt der Endkunde, da der Kaufvertrag über den Gutschein direkt mit dem Händler geschlossen wurde. Etwaige Ansprüche auf Wertersatz oder Schadensersatz kann der Endkunde in diesem Fall nur gegenüber dem Händler (bzw. dessen Insolvenzverwalter) geltend machen. Schenkwerk wird in einem solchen Fall – sofern möglich – die Endkunden informieren, etwa durch Hinweise auf der Plattform, übernimmt aber keine Einlöseverpflichtung.


7.4 Hinweise zur Abwicklung: Im Falle eines Widerrufs wird der Gutschein-Code unverzüglich gesperrt und der Händler veranlasst die Rückerstattung des gezahlten Betrags über das von Ihnen zur Zahlung verwendete System (Stripe/Bank). Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrem Widerruf und der Gutschrift der Rückzahlung auf Ihrem Konto je nach Zahlungsart einige Werktage liegen können. Bei Fragen zum Widerrufsprozess können Sie sich an Schenkwerk (E-Mail: hallo@indiejobs.de) wenden.



7. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ausschluss des Widerrufsrechts


Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der angebotene Gutschein individuell nach Kundenspezifikation angefertigt wird und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Endkunden zugeschnitten ist.

Jeder Gutschein wird unmittelbar nach dem Kauf personalisiert mit einem individuellen Text, Namen des Beschenkten und optional einem Bild, wodurch eine Rücknahme ausgeschlossen ist. Zusätzlich erfolgt die sofortige elektronische Übermittlung nach Vertragsschluss.

Der Kunde bestätigt mit Abschluss der Bestellung ausdrücklich, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB entfällt.

Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Rückgabe ist daher ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor (z. B. technische Fehler bei der Gutscheinzustellung).


8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Rechte des Kunden bei Mängeln des Gutscheins: Der Gutschein selbst (als digitales Produkt) sollte alle vereinbarten Eigenschaften aufweisen – insbesondere den richtigen Wert, einen funktionierenden Code und die vereinbarte Personalisierung. Sollte der Gutschein-Datei defekt sein (z. B. E-Mail ohne Anhang, unlesbarer Code) oder sonstige Mängel aufweisen, kann der Endkunde von Schenkwerk (als technischem Dienstleister) Nacherfüllung verlangen, d. h. die Bereitstellung eines fehlerfreien Gutscheins. Dies wird in der Regel durch erneutes Zusenden eines korrigierten Gutscheins geschehen. Der Endkunde ist verpflichtet, offensichtliche Fehler möglichst zeitnah anzuzeigen. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsrechte des Endkunden für den Gutschein nach den gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) – mit der Maßgabe, dass Ansprüche bezüglich der Einlösbarkeit und des Werts des Gutscheins gegen den Händler geltend zu machen sind, da dieser die Leistung schuldet (siehe unten).


8.2 Gewährleistung des Händlers für Waren/Dienstleistungen: Für die Qualität und Beschaffenheit der vom Händler bei Einlösung zu erbringenden Leistung haftet ausschließlich der Händler. Wenn der Endkunde den Gutschein beim Händler einlöst und z. B. mangelhafte Ware erhält oder eine Dienstleistung nicht ordnungsgemäß erbracht wird, stehen dem Endkunden Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler zu (etwa Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz gemäß §§ 437 ff. BGB). Schenkwerk ist an diesem Leistungsangebot nicht beteiligt und übernimmt dafür keine Gewähr. Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Ware/Dienstleistung (z. B. falsches Essen geliefert, Gutschein nicht akzeptiert) sind direkt an den Händler zu richten. Schenkwerk unterstützt den Endkunden im Rahmen des Kundenservice zwar gern mit Kontaktinformationen und Vermittlung, aber trifft keine eigene Leistungspflicht bezüglich der Waren oder Dienstleistungen, die der Händler schuldet.


8.3 Haftung des Händlers: Der Händler haftet dem Endkunden gegenüber für alle Ansprüche aus dem Gutscheinvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere haftet der Händler unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für zugesicherte Eigenschaften, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Händler – außer in den vorgenannten Fällen – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung des Händlers der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung des Händlers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Händlers.


8.4 Haftung von Schenkwerk: Soweit Schenkwerk als Vermittler eigene Pflichten gegenüber dem Endkunden hat (z. B. ordnungsgemäße Vermittlung, Weiterleitung von Erklärungen, technische Verfügbarkeit des Gutscheinsystems), haftet Schenkwerk dem Endkunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen und den folgenden Einschränkungen. Schenkwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit). Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Schenkwerk nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten im obigen Sinne) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. In anderen Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Schenkwerk nicht. Auch Schenkwerks Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Schenkwerk übernimmt insbesondere keine Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Händler geschuldeten Leistungen (siehe Ziff. 8.2) und keine Haftung für vom Händler bereitgestellte Informationen (z. B. Beschreibung seiner Gutscheine), sofern Schenkwerk nicht ausnahmsweise durch eigene Zusicherung eine Gewähr dafür übernommen hat.


8.5 Haftung bei höherer Gewalt: Weder der Händler noch Schenkwerk haften für Leistungsausfälle oder Verzögerungen, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden (höhere Gewalt). Dazu zählen z. B. Naturkatastrophen, behördliche Eingriffe, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Pandemien, Krieg oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse. Für die Dauer derartigen Ereignisse sind die betroffenen Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits gezahlte Beträge für nicht mehr erfüllbare Leistungen sind in solchen Fällen zurückzuerstatten.


8.6 Kein Widerrufsausschluss durch Kundenseitige Nutzung: Sollte der Endkunde den Gutschein innerhalb der Widerrufsfrist (vgl. Ziff. 7) bereits nutzen, ohne von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, geschieht dies auf eigenes Risiko. Weder der Händler noch Schenkwerk haften für den Fall, dass der Endkunde sein Widerrufsrecht verfallen lässt, indem er den Gutschein vorzeitig einlöst, obwohl er noch unsicher über seine Kaufentscheidung war. Die entsprechenden Rechtsfolgen sind in Ziff. 7 dargestellt.


8.7 Verfügbarkeit der Plattform: Schenkwerk bemüht sich, die Plattform für den Gutscheinkauf und die Gutscheinprüfung möglichst unterbrechungsfrei bereitzustellen. Eine jederzeitige Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Vorübergehende Ausfälle (z. B. aufgrund von Wartung oder Störungen) können dazu führen, dass ein Gutscheinkauf oder eine Einlösung zeitweise nicht möglich ist. Weder der Händler noch Schenkwerk haften für Schäden, die durch eine vorübergehende Unerreichbarkeit der Plattform entstehen, soweit dies im zumutbaren Rahmen bleibt. Im Fall länger andauernder Störungen wird Schenkwerk den Endkunden über die Website informieren.



9. Datenschutz

9.1 Gemeinsame Verantwortlichkeit: Im Rahmen der Gutscheinbestellung werden personenbezogene Daten des Endkunden erhoben. Verantwortlich für den Schutz dieser Daten sind sowohl Schenkwerk als Plattformbetreiber als auch der jeweilige Händler als Verkäufer. Schenkwerk und der Händler erfüllen jeweils die Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG) in ihrem Verantwortungsbereich.


9.2 Datenverarbeitung durch Schenkwerk: Schenkwerk erhebt und verarbeitet die Daten, die der Endkunde im Rahmen des Bestellprozesses eingibt (wie Name, E-Mail-Adresse, ggf. Anschrift bei Rechnungswunsch, Gutschein-Details und Zahlungshinweise), um die Bestellung abzuwickeln und den Gutschein zu erstellen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Vertragsdurchführung). Schenkwerk nutzt die E-Mail-Adresse des Endkunden, um den Gutschein und die Bestellbestätigung zu versenden und – falls notwendig – um mit dem Endkunden bezüglich seiner Bestellung zu kommunizieren (Service-E-Mails). Eine Verwendung der Daten zu Werbezwecken durch Schenkwerk erfolgt nur, wenn der Endkunde dazu ausdrücklich eingewilligt hat. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch Schenkwerk sind in der Datenschutzerklärung auf der Schenkwerk-Website erläutert.


9.3 Weitergabe der Daten an den Händler: Schenkwerk übermittelt dem jeweiligen Händler diejenigen personenbezogenen Daten, die dieser zur Erfüllung seiner Verpflichtungen benötigt. Dies umfasst in der Regel den Namen des Gutschein-Käufers, die Gutscheindetails (Wert, Code, Kaufdatum) und den Personalisierungstext (damit der Händler z. B. bei Einlösung die Widmung sehen kann). Die E-Mail-Adresse des Endkunden wird nur übermittelt, sofern dies erforderlich ist (z. B. für Rückfragen des Händlers oder wenn der Gutschein direkt an den Händler gemailt werden müsste); in der Regel bleibt die Kommunikation mit dem Kunden jedoch über Schenkwerk kanalisiert. Der Händler verwendet diese Daten, um die Einlösung korrekt zuordnen zu können (Nachweis, dass der Code gültig ist, und Zuordnung falls notwendig) und um ggf. Kontakt zum Endkunden aufzunehmen, falls es die Abwicklung erfordert (z. B. bei Problemen mit einer Leistung, die der Kunde mit dem Gutschein gebucht hat). Eine weitergehende Nutzung der Kundendaten durch den Händler – etwa zu Marketingzwecken – findet ohne Einwilligung des Kunden nicht statt. Der Händler ist verpflichtet, die Daten nur gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und sie insbesondere vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.


9.4 Zahlungsdaten: Die Abwicklung der Zahlung erfolgt, wie in Ziff. 4 beschrieben, über Stripe bzw. die vom Endkunden gewählten Zahlungsanbieter. Schenkwerk erhält von Stripe keine vollständigen Zahlungsdetails wie Kreditkartennummern, sondern lediglich Statusmeldungen (erfolgreich/fehlgeschlagen) und Transaktions-IDs. Diese werden zum Abgleich der Zahlungen gespeichert. Die Zahlungsdienstleister sind eigenständig datenschutzrechtlich verantwortlich für die von ihnen erhobenen Daten. Schenkwerk verweist insoweit auf die Datenschutzbestimmungen von Stripe bzw. des jeweiligen Anbieters (ein Link ist während des Zahlungsprozesses verfügbar).


9.5 Speicherung und Löschung: Die im Zusammenhang mit einem Gutscheinkauf erhobenen personenbezogenen Daten werden von Schenkwerk so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des Vertrags und zur Einlösung des Gutscheins erforderlich ist. Darüber hinaus bewahrt Schenkwerk bestimmte Daten im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen auf (z. B. Rechnungsdaten 10 Jahre nach Handels- und Steuerrecht). Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert. Der Händler speichert die Kundendaten ebenfalls nur so lange, wie es für die Einlösung und die Erfüllung rechtlicher Pflichten (z. B. Buchführung) erforderlich ist.


9.6 Betroffenenrechte: Der Endkunde hat gegenüber Schenkwerk und dem Händler Rechte hinsichtlich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, u.a. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht gegen bestimmte Verarbeitungen. Details hierzu und zur Ausübung der Rechte sind in der Datenschutzerklärung von Schenkwerk erläutert oder können beim Händler erfragt werden. Zur Geltendmachung der Rechte kann sich der Endkunde an Schenkwerk (hallo@indiejobs.de) oder direkt an den Händler wenden. Geht ein entsprechendes Verlangen bei Schenkwerk ein, wird Schenkwerk es – soweit es Daten betrifft, die primär der Händler speichert – an den Händler zur Bearbeitung weiterleiten.


9.7 Weitere Datenschutzinformationen: Im Übrigen wird auf die auf der Plattform einsehbare Datenschutzerklärung verwiesen, die Bestandteil dieser AGB sein kann, soweit dort konkretere Regelungen enthalten sind. Schenkwerk und die Händler treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Dennoch weist Schenkwerk darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte kann nicht garantiert werden.



10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Endkunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Land (insbesondere innerhalb der EU) ist, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Landes von der vorstehenden Rechtswahl unberührt.


10.2 Gerichtsstand: Für vertragliche Streitigkeiten, an denen ein Endkunde als Verbraucher beteiligt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtsstände. Das bedeutet, Klagen des Endkunden gegen den Händler oder Schenkwerk müssen vor den Gerichten an dessen Wohnsitz erhoben werden, soweit nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Klagen des Händlers oder Schenkwerk gegen den Verbraucher sind an dessen Wohnsitzgericht zu richten. Für Endkunden, die nicht als Verbraucher handeln (also z. B. einen Gutschein für ihr Unternehmen kaufen), wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Schenkwerk vereinbart, sofern der Endkunde seinen Sitz in Deutschland hat; ansonsten gelten auch hier die gesetzlichen Zuständigkeiten.


10.3 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Verbraucher können diese Plattform nutzen, um Streitigkeiten aus Online-Verträgen außergerichtlich beizulegen. Weder der Händler noch Schenkwerk sind jedoch verpflichtet, an einem solchen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Schenkwerk und der Händler erklären hiermit, dass sie zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Verbraucherschlichtung im Sinne des VSBG nicht bereit und nicht verpflichtet sind. Vorstehendes schließt natürlich nicht aus, dass die Parteien im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung finden. Der Endkunde kann sich bei Problemen jederzeit zunächst an den Schenkwerk-Kundenservice wenden.


10.4 Vertragssprache und Kommunikation: Die Vertragssprache ist Deutsch. Kundenservice und Support werden in deutscher Sprache erbracht. Sofern Schenkwerk oder der Händler dem Endkunden Dokumente in anderer Sprache zur Verfügung stellen, dienen diese lediglich der Hilfestellung; im Zweifel gilt der deutsche Inhalt.


10.5 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt bei Auftreten etwaiger Regelungslücken.


10.6 Änderungen der AGB: Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Schenkwerk ist berechtigt, die Endkunden-AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind (z. B. zur Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen oder Einführung neuer Funktionen). Wesentliche Änderungen werden dem Kunden gegenüber in geeigneter Weise bekannt gemacht (z. B. Hinweis auf der Bestellseite oder bei Einrichtung eines Kundenkontos per Mitteilung). Für bereits getätigte Gutscheinkäufe gelten jeweils die AGB, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig waren – es sei denn, eine Änderung wird gesetzlich vorgeschrieben und soll rückwirkend gelten.


10.7 Priorität der Händlervereinbarungen: In seltenen Fällen können zwischen dem Endkunden und dem Händler weitergehende individuelle Abreden hinsichtlich des Gutscheins getroffen werden (z. B. spezielle Kulanzregelungen). Solche Abreden gehen diesen AGB vor, sofern sie nachweisbar vereinbart wurden. Allerdings können sie die Rechte des Endkunden aus gesetzlichen Vorschriften nicht mindern. Sollte der Händler eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber dem Endkunden verwenden, die von diesen Bedingungen abweichen, so gelten im Kollisionsfall die für den Endkunden günstigeren Regelungen.